Kapitallebensversicherung

Über eine Lebensversicherung sollte jeder Mensch nachdenken, vor allem dann, wenn eine Familie im Spiel ist oder bestimmte Darlehen langfristig abgezahlt werden müssen. Schließlich ist es wichtig, dass gerade die Liebsten abgesichert sind, sofern ein Angehöriger stirbt.

Angeboten werden in der heutigen Zeit verschiedene Lebensversicherungsverträge, die nicht nur den Todesfall absichern, sondern auch andere Leistungen bieten können. Daher kommt es ganz auf die Wünsche des Kunden an, wie der Versicherungsvertrag aussehen soll und wie hoch vor allem die monatlichen Beiträge sein können. Sehr beliebt ist die so genannte Kapitallebensversicherung, bei der nicht nur im Falle des Todes eine Versicherungssumme ausgezahlt wird. Der Versicherungsnehmer erhält mit der Kapitallebensversicherung im Prinzip einen Sparvertrag. Die während der Vertragslaufzeit angesammelte Summe kann ab einem bestimmten Alter entweder als Einmalzahlung oder als monatliche Rentenzahlung erfolgen oder eben nur im Todesfall ausgezahlt werden, ganz, wie es sich der Versicherungsnehmer vorstellt.

Bei einer Risikolebensversicherung können die angesparten Summen nicht ausgezahlt werden. Somit bietet die Kapitallebensversicherung einen entscheidenden Vorteil im Gegensatz zur Risikolebensversicherung. Doch wo ein Vorteil ist, ist in der Regel auch ein Nachteil und den muss man bei einer Kapitallebensversicherung nicht erst lang suchen. Schließlich sind die monatlichen Beiträge, die für eine Kapitallebensversicherung aufgebracht werden müssen deutlich höher als die Beiträge, die für eine reine Risikolebensversicherung anfallen. So kann es sein, dass der Monatsbeitrag einer Kapitallebensversicherung genauso hoch ist, wie der gesamte Jahresbeitrag bei einer Risikolebensversicherung. Aus Kostengründen ist daher die Risikolebensversicherung für viele Menschen interessanter. Wer jedoch darauf spekuliert, im Alter ein zusätzliches Einkommen zu haben, der trifft mit einer Kapitallebensversicherung genau die richtige Wahl.

Im Falle einer Kapitallebensversicherung ist somit nicht nur der Todesfall abgesichert. Auch eine eigene Absicherung fürs Alter kann durch diese Art Lebensversicherung erfolgen. Bei der Kapitallebensversicherung kann zudem eine so genannte Dynamik vereinbart werden. Dank dieser werden die Versicherungssummen jährlich erhöht. Allerdings steigen die Beiträge somit auch an. Die Dynamik muss nicht vereinbart werden, kann aber auch jederzeit ausgesetzt werden. Die Entscheidung hierzu trifft ganz allein der Versicherungsnehmer.

Bei einer Kapitallebensversicherung werden nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch die Überschussanteile durch die Versicherungsgesellschaft ausgezahlt. Bei allen Verträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind die Überschussanteile zur Hälfte von der Steuer befreit. Bei allen davor abgeschlossenen Beträgen bestand sogar eine hundertprozentige Steuerfreiheit.

Vor dem Abschluss einer Versicherung sollte der Interessent genau überlegen, welchen Vorteil er aus der Lebensversicherung ziehen möchte. Erst danach sollte entschieden werden, welche Lebensversicherungsart verwendet wird, um sich für den Todesfall abzusichern. Weiterhin sollten dann zunächst die Leistungen verschiedener Gesellschaften unbedingt miteinander in Vergleich gesetzt werden, denn diese sind sehr unterschiedlich. Auch die Beitragszahlungen können sehr unterschiedlich ausfallen. Sie können bei uns jederzeit schnell und bequem einen Vergleich der Versicherungsgesellschaften durchführen und werden schnell herausfinden, welcher Vertrag am besten zu Ihnen passt.

Die Beiträge für einen solchen Versicherungsvertrag richten sich nach dem Alter, nach dem Gesundheitszustand, nach der Länge der Laufzeit und nach der Höhe der gewünschten Versicherungssumme. Jemand, der noch jung und gesund ist, eine lange Laufzeit wählt und eine recht geringe Versicherungssumme in Anspruch nehmen möchte, wird daher deutlich weniger bezahlen als jemand, der genau das Gegenteil möchte. Somit lassen sich die Beitragszahlungen individuell an die Bedürfnisse eines jeden Kunden anpassen.

Beim Abschluss des Vertrages werden dem potentiellen Versicherungsnehmer Gesundheitsfragen gestellt, die unbedingt der Wahrheit entsprechend beantwortet werden müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Dies ist besonders wichtig.

In einigen Fällen kann es sein, dass die Versicherungsgesellschaft im Todesfall die Versicherungssumme nicht auszahlt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer sich selbst das Leben nimmt, und zwar innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Abschluss des Vertrages. Auch, wenn der Tod durch ein Kriegsereignis herbeigeführt wurde, ist die Versicherungsgesellschaft nicht verpflichtet, die Summe auszuzahlen. Weiterhin kann eine Verweigerung eintreten, wenn der Tod im Zusammenhang mit einer Krankheit steht, die bei den Gesundheitsfragen nicht angegeben wurde.