Kreditarten

Viele Menschen sind in der heutigen Zeit auf einen Kredit angewiesen, um sich Träume zu erfüllen oder aber auch notwendige Dinge zuzulegen, die ohne Finanzierung nicht angeschafft werden können. Zu beachten ist, dass es sehr viele unterschiedliche Kreditarten gibt, die allesamt ihre Vor- und Nachteile haben.

Der bekannteste Kredit ist der RATENKREDIT. Die Kreditsumme wird in einem Betrag auf das Konto des Kreditnehmers ausgezahlt. Der Kreditnehmer zahlt die Summe plus Zinsen und Bearbeitungsgebühren in monatlich gleich hohen Raten an die Bank zurück. Die Rückzahlungssumme setzt sich aus Zinsen und der Tilgung zusammen. Am Anfang der Rückzahlungszeit überwiegt die Zahlung der Zinsen und gegen Ende wird die Tilgung deutlich höher. Ratenkredite werden von allen Banken angeboten.

Beamte haben die Möglichkeit, ein so genanntes BEAMTENDARLEHEN zu bekommen. Es handelt sich dabei um ein Darlehen, welches nur gewährt werden kann, wenn der Beamte in der Lage ist, eine Beamtenurkunde vorzuweisen. Er muss auf Lebenszeit Beamter sein. In diesem Fall muss der Kreditnehmer eine Kapitallebensversicherung abschließen, die die Höhe der Kreditsumme beinhaltet. Während der Laufzeit muss der Kreditnehmer nun die Zinsen und auch die Versicherungsprämie zurückbezahlen. Bezüglich der Zinsen ist zu sagen, dass diese immer gleich hoch sind, also nicht so, wie bei einem Ratenkredit. Das Darlehen wird erst dann getilgt, wenn die Versicherung abläuft. Etwaige so genannte Überschussanteile werden dem Kreditnehmer ausgezahlt.

Ebenfalls sehr bekannt ist der so genannte RAHMENKREDIT. Eine festgelegte Summe muss mit einer bestimmten Rate getilgt werden. Die Zinsen können hierbei variieren. Das Besondere an einem Rahmenkredit ist, dass dieser vorzeitig abgelöst werden kann. Dies ist jederzeit möglich. Außerdem kann – sofern eine Tilgung erfolgt ist – immer wieder eine neue Kreditsumme in gleicher Höhe genommen werden. Damit ist der Rahmenkredit, der auch über einen sehr hohen Betrag abgeschlossen werden kann, mit einem Dispokredit vergleichbar. Dieser Kredit muss nur einmal genehmigt werden. Danach kann der Kunde immer wieder von ihm profitieren, muss jedoch auch immer wieder Zinsen zahlen, wenn der Kredit in Anspruch genommen wird.

Sehr beliebt in der heutigen Zeit ist der KREDIT OHNE SCHUFA. Er wird vor allem von denjenigen Menschen sehr gern genutzt, die in der Schufa einen negativen Eintrag haben oder die nicht möchten, dass der beanspruchte Kredit in die Schufa eingetragen wird. Schufa-Kredite werden auch als „Schweizer Kredite“ bezeichnet. Der Kredit ohne Schufa kann nur von Beamten oder Angestellten in Anspruch genommen werden. Allerdings müssen auch in diesem Fall sehr unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden.

Bei einem so genannten AKZEPT-KREDIT kommt ein Wechsel zum Einsatz. Diese Kreditart wird jedoch keiner Privatperson gewährt sondern lediglich den Unternehmen. Allerdings müssen diese zu hundert Prozent kreditwürdig sein, um einen solchen Kredit zu erhalten. Bei einem solchen Kredit macht die Bank auch keinerlei Abstriche. Diese Kreditart ist nicht nur ein Kredit mit besonders guten Konditionen sondern durchaus auch ein Mittel zur Zahlung. Vor allem wenn man mit ausländischen Geschäftspartnern zu tun hat ist es schwer, einen Kredit zu bekommen. Deshalb kann der Akzept ein sehr gutes Zeichen für den Geschäftspartner sein.

Der ANSCHAFFUNGSKREDIT ist für private Kreditnehmer gedacht. Er kann beispielsweise dazu verwendet werden, ein neues Auto zu kaufen oder Geräte für den Haushalt zu erwerben, die ohne einen Kredit nicht finanzierbar sind. Viele Kreditnehmer nutzen diesen Kredit auch, um einen Dispokredit abzuzahlen, da dieser mit sehr hohen Zinsen verbunden ist.

Ein ABRUFKREDIT ist vor allem in solchen Fällen sinnvoll, in denen eine recht hohe Kreditsumme benötigt wird, man jedoch noch nicht genau weiß, um welchen Betrag es sich handelt. Ausgezahlt werden können bis zu 25.000 Euro. Der Kunde muss nur die Summe zurückzahlen, die tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Hiernach werden dann auch die Ratenzahlungen berechnet. Es ist zudem möglich, nicht nur kleine Raten zu zahlen sondern zwischendurch auch Sondertilgungen zu leisten, die recht hoch sein können.

Eine der bekanntesten Kredite ist der Dispositionskredit. Viele Menschen nehmen einen solchen Kredit in Anspruch, da sie möglicherweise mit ihrem monatlichen Budget nicht auskommen oder unvorhergesehene Dinge damit begleichen können. Allerdings kommt der Dispokredit, welcher eigentlich DISPOSITIONSKREDIT heißt, immer wieder deshalb in Verruf, weil für diesen sehr hohe Zinsen anfallen. Der Dispokredit ist für Privatpersonen geeignet. Sollte ein Unternehmen einen solchen Kredit benötigen, spricht man hierbei von einem so genannten Kontokorrent-Kredit.

Wer in einem Angestelltenverhältnis befindlich ist, hat die Möglichkeit, ein so genanntes ARBEITGEBERDARLEHEN in Anspruch zu nehmen, welches dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gewährt werden kann. Das Besondere an einem solchen Kredit sind die Konditionen, die in der Regel recht günstig sind. Die an den Arbeitgeber zu zahlenden Raten werden mit dem Lohn verrechnet. Erhält der Arbeitnehmer aus diesem Darlehen einen geldwerten Vorteil, so muss dieser selbstverständlich versteuert werden.

Eine immer wesentlichere Rolle nehmen die so genannten UMFINANZIERUNGEN ein. Dies hängt damit zusammen, dass es Menschen gibt, die nicht nur einen Kredit in Anspruch nehmen sondern direkt mehrere oder die plötzlich feststellen, dass die bislang gezahlten Zinsen eigentlich sehr hoch sind. In diesem Fall kann eine Umfinanzierung sinnvoll sein. Es wird ein neuer Kredit aufgenommen, der andere Kredite ablöst und oft auch zu geringeren Zinsen und Kosten angeboten wird. Umfinanzierungen sind jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Weiterhin ist es so, dass eine neue Ratenhöhe vereinbart wird. Diese wird an das Einkommen des Kreditnehmers angepasst, sodass wieder problemlos in der Lage ist, den Kredit zu tilgen.

Von einem AVALKREDIT spricht man dann, wenn der Kreditgeber eine Bürgschaft übernimmt, die selbstschuldnerisch ist. Vor allem Behörden nutzen diese Kredite. In wenigen Fällen gibt es jedoch auch Unternehmen, die auf den Avalkredit zurückgreifen. Für Privatpersonen wird er nicht angeboten. Verwendet werden kann der Kredit, um Steuern, Zoll, Frachten oder auch Strafen zu bezahlen, die aus einem nicht erfüllten Vertrag entstehen. Allerdings verlangt der Kreditgeber in der Regel einen Gegenleistung, bei der es sich um eine Provision handelt, die so genannte Avalprovision. Jährlich liegt diese bei 1 bis 2,5 Prozent der Kreditsumme.

Der so genannte KLEINKREDIT wird von Privatpersonen in Anspruch genommen. Er ist als normaler Kredit oder aber auch als Kredit ohne Schufa erhältlich, sodass der Kunde sich aussuchen kann, welche Möglichkeit ihm lieber ist. Verwendet werden kann der Kleinkredit, um ein Konto auszugleichen oder kleine Anschaffungen zu tätigen.

Neben dem Kleinkredit gibt es auch den GROßKREDIT. Dieser Kredit ist in § 13 Kreditwesengesetzt geregelt. Der Kredit muss insgesamt mindestens 10% und maximal 25% des Eigenkapitals übersteigen, für welches der Kreditnehmer haften muss. Wer einen solchen Kredit in Anspruch nehmen möchte, ist verpflichtet, dies bei der Bundesbank zu melden. Der Kreditnehmer muss darauf achten, dass die Summe der Großkredite auf keinen Fall das 8-fache des Eigenkapitals übersteigt, mit dem gehaftet wird.

Unternehmen können weiterhin die so genannte KREDITLEIHE in Anspruch nehmen. Diese hat die Besonderheit, dass keinerlei Geld verliehen wird sondern nur eine gute „Kreditwürdigkeit“. Viele Unternehmen würden keinen Kredit erhalten, da sie nicht kreditwürdig sind. Um dieser Situation entgegenzuwirken, kann demnach die Kreditleihe in Anspruch genommen werden, mit der sich das Unternehmen die Kreditwürdigkeit sozusagen erschafft. Nach Außen erhält der Kunde hierdurch einen besseren Stand. Andere Kreditgeber werden nunmehr eher bereit sein, einen Kredit zu vergeben. Müssen Unternehmen den so genannten „Kauf auf Ziel“ in Anspruch nehmen, werden auch in diesem Moment die Voraussetzungen deutlich verbessert. Angeboten wird die Kreditleihe als Avalkredit und als Akzept-Kredit.

Während Privatpersonen vom Dispositionskredit profitieren können, wird einem Unternehmen der so genannte KONTOKORRENTKREDIT (§ 355 HGB) angeboten. Der Kunde kann selber entscheiden, wie viel Geld er von diesem Kredit in Anspruch nimmt. Die Zinsen für einen solchen Kontokorrentkredit sind teilweise weitaus höher als bei einem anderen Kredit.

Weniger bekannt ist der so genannte LOMBARDKREDIT, der ein Realkredit ist. Eine Sicherung wird mittels Pfandrecht gewährt. Allerdings wird nicht der komplette Pfandwert ausbezahlt. Es handelt sich immer nur um eine Teilauszahlung, die von einem bestimmten Prozentsatz abhängig gemacht wird. Man spricht in einem solchen Fall vom Beleihungswert. Es handelt sich bei dieser Kreditart um einen Kurzzeitkredit, der jederzeit wieder abgelöst werden kann.

Viele Menschen nehmen ein GRUNDSCHULDDARLEHEN in Anspruch. Dabei handelt es sich um ein Darlehen, bei welchem eine bestimmte Summe ausgezahlt wird. Man unterscheidet zwischen einem ungebundenen und einem zweckgebundenen Grundschulddarlehen. Abgezahlt wird ebenfalls über einen bestimmten Zeitraum hinweg mittels fixer Raten. Bei diesem Kredit kann der Kreditnehmer vor allem von sehr günstigen Zinsen profitieren, was daran liegt, dass der Kredit mit einer Grundschuld abgesichert wird.

Das LIEFERANTENDARLEHEN kann von Unternehmen in Anspruch genommen werden. In diesem Fall wird ein bestimmtes Zahlungsziel eingeräumt, welches vom Kreditnehmer, in dem Fall also dem Kunden des Lieferanten, auch einzuhalten ist. Meist wird das Zahlungsziel auf maximal ein viertel Jahr festgesetzt. Für den Fall, dass der Kredit eher abgezahlt wird, kann der Kunde in der Regel Skonto abziehen.



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