Wer einen Kredit aufnimmt, muss sich sicher sein, diesen auch weiterhin tilgen zu können, egal, was auch dazwischen kommen mag. Allerdings gibt es unvorhergesehene Ereignisse, die das Leben auf gravierende Art und Weise verändern können. Hierzu gehört nicht nur die Arbeitslosigkeit oder die Arbeitsunfähigkeit. Im schlimmsten Fall kann es zu einer dauerhaften schweren Erkrankung, zu einem Unfall oder auch zum Tod kommen. In diesem Fall bleiben oft die Angehörigen auf Schulden sitzen. Dies jedoch muss nicht sein.
Deshalb ist eine sehr gute Lösung parat, die Restschuldversicherung. Diese wird auch als „Restkreditversicherung“ bezeichnet und wird von verschiedenen Banken angeboten. Oftmals müssen die Kunden eine Restschuldversicherung abschließen, wenn sie einen Kredit in Anspruch nehmen müssen. Dies jedoch ist nur dann der Fall, wenn keinerlei andere Sicherheiten vorhanden sind. Dennoch steht es jedem Kunden auch für den Fall, dass es von der Bank nicht vorausgesetzt wird, frei, eine solche Versicherung abzuschließen.
Verwendet werden kann die Restkreditversicherung zur Absicherung eines festen Darlehens, für gewerbliche Darlehen, im Falle eines Privatkredits oder als Sicherheit bei einer Baufinanzierung. Es werden dabei die Schadensfälle durch Todesfall, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit versichert. Diese Bestandteile müssen nicht immer alle im Vertrag enthalten sein. Der Kunde erhält durchaus die Möglichkeit, sich seine Versicherung individuell zusammenzustellen, sodass seine Bedürfnisse bestens befriedigt werden können.
Die Restschuldversicherung wird dem Kredit exakt angepasst. So wird die Versicherungslaufzeit in der Regel der Laufzeit des Kredits entsprechen. Auch wird die Versicherungssumme mit der Kreditsumme übereinstimmen. Das praktische an einer solchen Versicherung ist, dass der Kunde keine monatlichen Beitragszahlungen auf sich nehmen wird (zumindest nicht im eigentlichen Sinn). Generell wird der Betrag in einer Summe gezahlt. Diese wiederum wird direkt im Kreditbetrag mit eingeplant, sodass die Restschuldversicherung mit der normalen Kredittilgung finanziert wird. Der Versicherungsschutz setzt sofort nach der Unterzeichnung des Vertrages zur Versicherung ein, sodass keine Wartezeiten entstehen. Ist die Kreditsumme vollständig bezahlt, so wird auch die Restschuldversicherung nicht weiterhin bestehen bleiben. Sie läuft somit automatisch aus und muss nicht gekündigt werden.
Eine Gesundheitsprüfung muss der Kunde vor der Beantragung einer solchen Versicherung nicht über sich ergehen lassen. Dennoch hat die Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, bestimmte Faktoren mittels Ausschlussverfahren zu regeln.

