Risikolebensversicherung

Für viele Menschen ist eine Lebensversicherung besonders wichtig, um im Falle des Ablebens die Angehörigen versorgt zu wissen. Schließlich kann der Tod manchmal schneller eintreten als man denkt. Wer eine Lebensversicherung abschließen möchte, sollte jedoch bereits im Vorfeld genau wissen, was damit abgesichert werden soll und wie die Auszahlung am besten geregelt wird. Schließlich gibt es unterschiedliche Arten von Lebensversicherungen.

Angeboten wird beispielsweise die ganz normale Risikolebensversicherung, die nur ausgezahlt werden kann, sofern der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit stirbt. Somit wird die Risikolebensversicherung direkt an die im Vertrag benannten Angehörigen ausgezahlt. Bei einer kapitalbildenden Versicherung kann es beispielsweise auch derart geregelt werden, dass die Lebensversicherungs-Summe in Form einer Rente dem noch lebenden Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Dies ist bei einer reinen Risikolebensversicherung nicht der Fall. Dennoch ist diese Art der Versicherung sehr beliebt, da es viele Menschen gibt, die für das Alter ausreichend abgesichert sind und deshalb nur darauf achten möchten, ihre Liebsten abzusichern.

Der große Vorteil einer Risikolebensversicherung ist, dass diese recht kostengünstig ist. Der Jahresbeitrag ist somit erheblich geringer als es bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung der Fall ist. So kann der Jahresbeitrag einer Risikolebensversicherung schon einmal genau so hoch sein, wie der Monatsbeitrag einer anderen Lebensversicherungs-Art. Es kommt also auch immer darauf an, wie viel der Versicherungsnehmer bezahlen kann, um dennoch gut abgesichert zu sein.

Abgesichert ist bei einer Risikolebensversicherung natürlich nur der Todesfall. Gerade, wenn beispielsweise der Hauptverdiener einer Familie plötzlich und unerwartet aus dem Leben gerissen wird, ist es für die Angehörigen oft schwer, über die Runden zu kommen, vor allem dann, wenn noch Kredite zu tilgen sind. Um nicht plötzlich auf der Straße zu sitzen, weil man sich das Eigenheim nun nicht mehr leisten kann, ist eine Risikolebensversicherung mehr als sinnvoll. Es kann sogar sein, dass die Bank diese Lebensversicherung als Sicherheit verwendet für ein laufendes Darlehen. Stirbt der Versicherungsnehmer erhält die Bank dann anteilsmäßig die Versicherungssumme in der Höhe ausgezahlt, dass das Darlehen getilgt werden kann. Bleibt ein Restbetrag übrig, so erhalten diesen die Angehörigen. Es kann also von Vorteil sein, zumindest eine teilweise Tilgung zu erreichen, damit die weiteren laufenden Zahlungen nicht mehr unzumutbar sind für die Hinterbliebenen.

Eine Risikolebensversicherung kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Allerdings muss eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden. Dennoch sollte kein Versicherungsnehmer vorschnell handeln, sofern er sich die Lebensversicherung nicht mehr leisten kann. Es gibt in einem solchen Fall auch die Chance auf eine so genannte Beitragsfreistellung. Somit kann die Zahlung der Beiträge für einige Zeit ausgesetzt werden. Dies gelingt, indem anhand der bereits gezahlten Leistungen einfach eine geringere Versicherungssumme kalkuliert wird, sodass es bald wieder möglich sein wird, sich die Beiträge leisten zu können. Somit bleibt auf jeden Fall eine Grundsicherung erhalten, die im Falle einer Kündigung nicht mehr existiert. Generell handelt es sich bei der Beitragsfreistellung um die sinnvollere Variante, um weiterhin versichert zu sein, wenn auch etwas geringer.

Die eingezahlten Beiträge werden am Ende der Laufzeit des Vertrages nicht an den Kunden erstattet. Da die Beiträge jedoch sehr gering sind, ist dies recht gut zu verschmerzen.

Doch viele Menschen fragen sich auch immer wieder, wie sich eigentlich die Beiträge für die Risikolebensversicherung zusammensetzen. Dabei kommt es allerdings auf unterschiedliche Faktoren an. Eine gravierende Rolle spielt das Alter, in welchem man die Risikolebensversicherung abschließt. Wer sich in einem sehr jungen Alter dazu entscheidet, wird sehr viel weniger Beiträge zahlen als jemand, der schon älter ist. Der Grund hierfür ist einfach, dass ein jüngerer Mensch mehr Zeit hat, Geld einzuzahlen.

Ein weiterer wichtiger Fakt ist der Gesundheitszustand einer Person. Beim Antrag auf Abschluss einer Risikolebensversicherung müssen vom potentiellen Versicherungsnehmer Gesundheitsfragen beantwortet werden, und zwar wahrheitsgemäß, da die Versicherung ansonsten möglicherweise beim Ableben nicht zahlt, sofern dieses etwas mit der verschwiegenen Krankheit zu tun hat. Wer bereits vorbelastet ist, wird einen höheren Beitrag bezahlen als jemand, der nicht krank ist. Außerdem kann die Versicherungsgesellschaft im Falle einer gravierenden Krankheit bestimmte Abstriche im Versicherungsvertrag machen oder diesen komplett ablehnen.

Maßgeblich entscheidend sind auch die Höhe der geplanten Versicherungssumme und die Länge der Laufzeit. Wer eine hohe Versicherungssumme und eine kurze Laufzeit wünscht, kann davon ausgehen, dass die Beiträge höher sein werden als bei jemandem, der über viele Jahre einzahlt und möglicherweise auch noch eine geringere Versicherungssumme wünscht.

Dank dieser vielen Faktoren können die Wünsche des Kunden im Versicherungsvertrag einer Risikolebensversicherung in der Regel sehr gut umgesetzt werden, ohne, dass der Kunde mit hohen Kosten rechnen muss.

In einigen Fällen kann es sein, dass die Versicherungsgesellschaft im Todesfall die Versicherungssumme nicht auszahlt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer sich selbst das Leben nimmt, und zwar innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Abschluss des Vertrages. Auch, wenn der Tod durch ein Kriegsereignis herbeigeführt wurde, ist die Versicherungsgesellschaft nicht verpflichtet, die Summe auszuzahlen. Weiterhin kann eine Verweigerung eintreten, wenn der Tod im Zusammenhang mit einer Krankheit steht, die bei den Gesundheitsfragen nicht angegeben wurde.